Ab wann ist eine Spielgruppe eine Kinderkrippe? Diese Frage stellt sich immer wieder, wenn es um Bewilligungen geht. So auch kürzlich wieder in der sehr aktiven Facebook-Gruppe «Wir sind alle Kleinkinderzieheinnen».
Grundsätzlich gilt als gesetzliche Grundlage die PAVO, die in Abschnitt 4, Artikel 13, Aussagen dazu enthält. Ein Link zur PAVO findet sich unten.
Der Spielgruppenbereich ist in der Schweiz kaum reglementiert. Entscheidend sind aber die kantonalen Bewilligungsrichtlinien für Kinderkrippen. Diese unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Wer also eine Spielgruppe eröffnen will, schaut sich am Besten die jeweiligen kantonalen Krippenbetriebsrichtlinien an.
Im Kanton Zürich z.B. wird eine Spielgruppe zur Kinderkrippe, wenn sie mehr als 5 Kinder täglich betreut und dies während mindestens 5 halben Tagen pro Woche oder insgesamt 20 Stunden pro Woche tut.
Die Links zu den hier erwähnten gesetzlichen Grundlagen befinden sich auf der Website von Päda.logics!.